Seit dem 1.11.2016 wird die Wohnraumgeberbescheinigung nur noch beim Einzug erforderlich. Für die behördliche Abmeldung ist diese nicht mehr notwendig.
Die bisherige Regelung sah vor, dass für einen neuen Mieter der Ein- bzw. Auszug in eine Wohnung beim zuständigen Einwohnermeldeamt bescheinigt werden musste. Somit wurde die erst zum 1.11.2015 für Vermieter in Kraft getretene Regelung entsprechend angepasst.
Die Wohnraumgeberbescheinigung oder auch Wohnungsgeber-bestätigung/Vermieterbescheinigung genannt wurde eingeführt, um Scheinanmeldungen vorzubeugen.
Da die Auszugsbestätigung wenig dazu beiträgt, wurde die Regelung entsprechend justiert.
Tipp:
Da die Einzugsbestätigung innerhalb von 14 Tagen ab Einzug beim Mieter vorliegen muss, empfehlen wir diese direkt dem Mietvertrag beizulegen.