Bundesmeldegesetz: Die Auszugsbestätigung ist mit Wirkung zum 01. November 2016 wieder abgeschafft.
Bundesmeldegesetz: Die Auszugsbestätigung ist mit Wirkung zum 01. November 2016 wieder abgeschafft. Seit dem 1.11.2016 wird die Wohnraumgeberbescheinigung nur noch beim Einzug erforderlich. Für die behördliche Abmeldung ist diese nicht mehr notwendig.